Bediener von Hubarbeitsbühnen
Eine einfache Einweisung an der Hubarbeitsbühne ist nicht mehr ausreichend; eine Qualifikation muss durch eine Theorie- und Praxisprüfung nachgewiesen werden. Personen ab 18 Jahren, die in der Bedienung geschult sind, einen Fahrausweis gemäß DGUV Grundsatz 308-008 besitzen und schriftlich vom Unternehmen beauftragt wurden, dürfen Hubarbeitsbühnen eigenständig bedienen. Die Sicherheit im Umgang mit diesen Geräten hat höchste Priorität, weshalb regelmäßige Schulungen notwendig sind, um Unfälle zu vermeiden. Wir bieten kompakte Kurse für Anfänger und Fortgeschrittene an, die auf den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) basieren.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat und den Befähigungsnachweis nach DGUV 308-008.